Rechts-ABC
Anrechnung auf den Erbteil
Erhält ein Erbe vor dem Tod des Erblassers eine Schenkung, schmälert dies das zum Todeszeitpunkt vorhandene Verlassenschaftsvermögen. Damit es zu keinen Ungerechtigkeiten zwischen den Erben kommt, kann eine Anrechnung dieser Zuwendungen verlangt werden. Dies bedeutet, dass der vorab erhaltene Betrag zur Erbmasse hinzugezählt und dann dem Erben, der bereits beschenkt wurde, von seiner zustehenden Erbsumme abgezogen wird.