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Rechts-ABC

Anrechnung auf den Erbteil

Erhält ein Erbe vor dem Tod des Erblassers eine Schenkung, schmälert dies das zum Todeszeitpunkt vorhandene Verlassenschaftsvermögen. Damit es zu keinen Ungerechtigkeiten zwischen den Erben kommt, kann eine Anrechnung dieser Zuwendungen verlangt werden. Dies bedeutet, dass der vorab erhaltene Betrag zur Erbmasse hinzugezählt und dann dem Erben, der bereits beschenkt wurde, von seiner zustehenden Erbsumme abgezogen wird.

Bedarfsunterhalt

Der Bedarfsunterhalt wird im Falle einer Scheidung jenem geschiedenen Ehepartner zugesprochen, dem es nicht zumutbar ist, selbst einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dieser Unterhalt wird verschuldensunabhängig gewährt und er beträgt zwischen 20 und 25 % des Nettoeinkommens des erwerbstätigen Ehepartners.

Culpa in Contrahendo

Werden von einer Partei bereits vor Vertragsunterzeichnung vorvertragliche Pflichten (Schutz-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten) verletzt, spricht man von “Culpa in Contrahendo”. Die Verletzung dieser Pflichten kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

Dienstbarkeit

Eine Dienstbarkeit ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Beispiele dafür sind etwa das Fruchtgenussrecht oder das Wohnungsgebrauchsrecht. Es erlaubt einem Nicht-Eigentümer, eine gewisse Sache zu nutzen oder zu bewohnen und andere davon auszuschließen.

Enterbung

Unter gewissen Voraussetzungen kann einem Erben sein Pflichtteil entzogen werden. Dafür müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen, wie etwa der Begehung einer Straftat gegenüber dem Verstorbenen oder wenn der Erbe seine familiären Pflichten grob vernachlässigt hat.

Fruchtgenussrecht

Möchte jemand eine Immobilie oder ein Grundstück zu Lebzeiten verschenken, aber weiterhin nutzen, kann er im Schenkungsvertrag ein sogenanntes „Fruchtgenussrecht“ einverleiben lassen. Dies erlaubt es dem Geschenkgeber, seine Liegenschaft auch nach erfolgter Schenkung weiterhin uneingeschränkt zu benützen. Fruchtgenussrechte sind zeitlich beschränkt und enden üblicherweise mit dem Tod des Nutznießers.

Gemeinsame Obsorge

Das Sorgerecht (“Obsorge”) kommt bei verheirateten Paaren automatisch beiden Elternteilen zu. Bei nicht verheirateten Paaren erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht, ein gemeinsames Sorgerecht kann vor einem Standesbeamten beantragt werden.

Hinzu- und Anrechnung auf den Pflichtteil

Um unfaire Benachteiligungen der Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden, werden Schenkungen, die zu Lebzeiten gemacht wurden, im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens auf den Pflichtteil angerechnet. Dafür werden die gesetzlichen Erbquoten ermittelt, die Höhe der Verlassenschaft berechnet, die Schenkung zum Verlassenschaftsvermögen hinzugerechnet, die einzelnen Pflichtteile aufgeschlüsselt und abschließend die erfolgte Schenkung auf den jeweiligen Pflichtteil angerechnet.

Irrtum

Unter gewissen Voraussetzungen können Verträge wegen Irrtums angefochten werden, und zwar dann, wenn der Vertrag ohne den Irrtum nicht geschlossen worden wäre. Liegt nur ein unwesentlicher Irrtum vor, ohne dessen Vorliegen der Vertrag auch geschlossen worden wäre, kann der Vertrag zwar nicht gänzlich angefochten, aber angepasst werden.

Juristische Person

Jeder Mensch wird als “natürliche Person” angesehen und besitzt Rechte und Pflichten. Eine “juristische Person” hingegen entsteht durch einen Rechtsakt, wie zum Beispiel die Gründung eines Vereins oder einer GmbH. Eine juristische Person kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig werden und somit ebenfalls Rechte und Pflichten tragen.

Kindswohl

Der Begriff „Kindswohl“ umfasst die angemessene Versorgung mit Nahrung, medizinischer Betreuung, Erziehung, Fürsorge, Geborgenheit, Wertschätzung, Akzeptanz, sowie die Förderung von Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes. Darüber hinaus soll das Kind geschützt werden: vor Gewalt, Schuldgefühlen, Loyalitätskonflikten oder der Anstiftung zu rechtswidrigen Handlungen. Gerade in Sorgerechtsfällen im Rahmen einer Scheidung ist das Kindswohl ein wichtiges Thema.

Letztwillige Verfügung

Unter letztwilliger Verfügung versteht man in Österreich sowohl ein Testament als auch ein Vermächtnis. In beiden Fällen handelt es sich um eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung. Ein Testament regelt, wer das Vermögen des Verstorbenen erben soll. Ein Vermächtnis enthält Verfügungen, wie beispielsweise die Anordnung, dass gewisse Dinge aus der Verlassenschaft an bestimmte Personen gehen soll.

Mietrechtsgesetz

Altbauten und geförderte Neubauten unterliegen dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), das beispielsweise strenge Regelungen zum Kündigungsschutz, zur Mietzinsbildung oder etwa zu den Erhaltungs- und Verbesserungspflichten des Vermieters enthält. Dienstwohnungen, Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, etc. unterliegen nicht den (mieterfreundlicheren) Bestimmungen des MRG.

Nottestament

Ein Nottestament ist ein Testament, das in einer Notsituation, in der die Errichtung eines ordnungsgemäßen Testaments nicht möglich ist, errichtet wird (etwa bei unmittelbar drohender Lebensgefahr). Es kann vor zwei Zeugen fremdhändig schriftlich oder mündlich erklärt werden und ist nur für eine begrenzte Zeit gültig.

Obsorge

Unter Obsorge (meist als “Sorgerecht” bekannt) versteht man die Pflege und Erziehung des Kindes sowie die gesetzliche Vertretung und die Verwaltung des Vermögens. Zum alleinigen Sorgerecht eines Elternteils kann es kommen, wenn die Eltern dies im Rahmen der Scheidung vereinbaren, ein Elternteil das Wohl des Kindes gefährdet oder es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, weil sich die Eltern nicht einigen können. Bei unehelichen Kindern kommt das alleinige Sorgerecht grundsätzlich der Mutter zu. Ein gemeinsames Sorgerecht kann dann vor einem Gericht oder einem Standesbeamten beantragt werden.

Pflichtteil

Wurden potenziell erbberechtigte Personen im Testament des Verstorbenen nicht bedacht, so steht ihnen trotzdem ein gewisser Anteil am Verlassenschaftsvermögen zu – dies nennt man „Pflichtteil“. Anspruch auf den Pflichtteil der Verlassenschaft haben die nächsten Angehörigen: Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder des Verstorbenen.

Räumungsklage

Eine Räumungsklage ist eine gerichtliche Klage, mit der ein Vermieter die Räumung eines Mietobjekts erzwingen will, wenn der Mieter trotz Vertragsbeendigung nicht auszieht. Weitere Gründe für eine Räumungsklage können Zahlungsverzug der Miete, Vertragsverletzungen oder Eigenbedarf des Vermieters sein.

Schenkung

In Österreich erfordert eine Schenkung bei Immobilien einen schriftlichen, beglaubigten Vertrag, während bewegliche Sachen formlos verschenkt werden können. Sie wird erst wirksam, wenn der Beschenkte die Sache tatsächlich erhält oder ein Notariatsakt vorliegt. Es gibt keine Schenkungssteuer, aber Schenkungen von Immobilien lösen die Verpflichtung zur Zahlung einer Grunderwerbsteuer aus.

Testament

Ein Testament ist eine Form einer letztwilligen Verfügung, die vom Erblasser verfasst wird und über die Erbfolge verfügt; es ist somit eine Erklärung des Verstorbenen zu Lebzeiten, wer nach seinem Tod Erbe der Verlassenschaft sein soll.