Über Kosten spricht man nicht doch. Fair und transparent.
Wir besprechen das Thema Honorar ganz transparent im Erstgespräch, damit es später für Sie zu keinen bösen Überraschungen kommt.
Grundsätzlich gilt für Anwälte die freie Honorarvereinbarung: Leistungen werden entweder anhand eines Pauschalhonorars, nach Zeit oder nach Tarif verrechnet.
Für welche Art der Honorarabrechnung wir uns entscheiden, halten wir gleich am Anfang mit Ihnen gemeinsam fest. Die Abrechnung erfolgt dann, sobald die Leistung erbracht wurde anhand einer detaillierten Aufstellung. Bei einer längeren Zusammenarbeit sind auch Zwischenabrechnungen möglich. Auch das besprechen wir im Erstgespräch.
Das Pauschalhonorar
Im Rahmen eines Pauschalhonorars wird zu Beginn ein fixer Betrag vereinbart. Der große Vorteil für Sie: Sie wissen gleich von Anfang an, welche Kosten am Ende auf Sie zukommen. Ein Pauschalhonorar kommt meist dann zum Einsatz, wenn Aufwand und Leistungsumfang einschätzbar sind. Für das Aufsetzen eines Testaments, eines Ehe- oder Kaufvertrags wird diese Art der Abrechnung üblicherweise angewendet.
Abrechnung nach Tarif
Unter anderem auch bei Gerichtsverfahren kommt diese Art der Abrechnung zur Anwendung. Verliert eine Partei den Prozess, muss sie für die Gerichts- und Anwaltskosten der anderen Partei aufkommen. Da es ja nur zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten bzw. seiner Mandantin eine Honorarvereinbarung geben kann (nicht zwischen dem Anwalt und der anderen Partei), wird hier nach Tarif verrechnet. Die Basis für diese Art der Honorarabrechnung bildet der Tarif, der im Rechtsanwaltstarifgesetz festgelegt ist.
Das Zeithonorar
Ist der Leistungsumfang nicht von Anfang an einschätzbar, dann wird die tatsächlich aufgewendete Zeit verrechnet. Welcher Honorarsatz hier genau zum Einsatz kommt, kann variieren und richtet sich primär danach, wer die Leistung erbringt (Ihr Rechtsanwalt, ein Rechtsanwaltsanwärter / eine Rechtsanwaltsanwärterin oder ein Kanzeleiangestellter / eine Kanzleiangestellte). Fällt die Entscheidung für eine Zeitabrechnung, erhalten Sie am Ende eine genaue Auflistung der Stunden.
Sie haben eine bestehende Rechtsschutzversicherung? Sehr gut! Gemeinsam sehen wir uns an, welche Leistungen Ihre Versicherung konkret abdeckt. Denn das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Ist ein Teil oder die gesamte Leistung abgedeckt, kümmern uns gerne direkt um die Abrechnung mit Ihrer Versicherung. Natürlich können Sie das auch gerne selbst übernehmen.
Auch Haftpflichtversicherungen übernehmen zum Teil Kosten eines Prozesses. Informieren Sie uns deshalb bitte gleich zu Beginn, ob ein aktiver Versicherungsschutz besteht. Wir prüfen dann gerne Ihren Vertrag und sehen uns an, welche Leistungen Ihre Versicherung übernimmt.
Ich biete jeden letzten Montag von 16:30 bis 17:30 Uhr kostenlose und unverbindliche Rechtsberatungen in den Räumlichkeiten des Bewohnerservice Liefering (Laufenstr. 36) an. Aus organisatorischen Gründen ersuche ich um telefonische Voranmeldung.