Miet- und Immobilienrecht:
Mag. Rittinger – Ihr Anwalt für
Miet-& Immobilienrecht
In vielen Bereichen des täglichen Lebens benötigt es rechtsgültige Verträge. Ob es sich um Pacht- oder Mietverträge, Kaufverträge, Darlehens- oder Kreditverträge oder auch Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt: wir beraten Sie gerne. Nutzen Sie die Gelegenheit einer unverbindlichen Erstberatung bei Mag. Peter Rittinger, Ihrem Anwalt in Salzburg, und informieren Sie sich über die unterschiedlichen Rechtslagen im Bereich Mietrecht und Wohnungseigentum in Österreich.
Was ist Vertragsrecht?
Damit ein gültiges Rechtsgeschäft zustande kommt, benötigt es im privatrechtlichen Bereich Verträge. Das Vertragsrecht befasst sich sowohl mit dem Zustandekommen von Verträgen als auch mit deren Wirksamwerden.
Wir unterstützen Sie bei der Errichtung von einfachen und komplexeren Verträgen, beraten Sie in rechtlichen Grundlagen und helfen Ihnen so, die für Sie optimale Lösung herbeizuführen und rechtswirksam festzuhalten. Überlassen Sie nichts dem Zufall und vertrauen Sie bei der Vertragserrichtung auf Ihren Anwalt in Salzburg!
Leistungen im Bereich Mietrecht
In unserer Kanzlei decken wir eine Vielzahl an vertragsrechtlichen Leistungen ab und übernehmen für Sie die Errichtung von Verträgen und Erklärungen aller Art:
- Kaufvertragserrichtung über Liegenschaften/Wohnungen
- Schenkungsverträge
- Wohnungseigentumsrecht
- Immobilienrecht
- Mietrecht (Mietrechtsgesetz)
- Errichtung von Pachtverträgen und Mietverträgen sowie deren Kündigung
- Übergabeverträge für Mietwohnungen
- Rechtliche Beratung von Mietern und Vermietern (Mieterschutz)
- Tauschverträge
- treuhändige Abwicklung von Kaufverträgen
- Darlehens- und Kreditverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsprüfungen
Immobilienrecht
Das österreichische Immobilienrecht befasst sich ebenso wie das Wohnungseigentumsrecht mit allen Aspekten, die aus rechtlicher Sicht zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie zählen. Dabei kann es sich um ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung handeln. Steuern, Pflichten und Erhaltung der Immobilie bringen oft Fragen auf.
Bei uns erhalten Sie noch vor dem Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie eine ausführliche Rechtsberatung:
- Auf welche Stolperfallen müssen Sie achten
- Welche Gebühren (bspw. für die Eintragung im Grundbuch) fallen zusätzlich zum Kauf an?
- Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer?
- Ist ein Kaufanbot rechtlich bindend?
- Wie hoch sind die Kosten für die Vertragserrichtung bei einem Wohnungs- oder Hauskauf in Österreich?
Diese und viele andere Fragen klären wir vorab.
Ist die Entscheidung zum Kauf einer Immobilie gefallen, erstellen wir ein mit Ihnen abgestimmtes Kaufanbot, errichten für Sie einen Kaufvertrag (oder prüfen auch gerne einen bereits erstellten Kaufvertrag Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Hauses), kümmern uns um die grundbücherliche Durchführung der Eigentumsübertragung und wickeln die vereinbarte Kaufpreiszahlung als Treuhänder für Sie ab. Ebenso errichten wir Schenkungs- und Übergabeverträge und stehen Ihnen bei steuerlichen Fragen zur Seite.
Sie haben eine Immobilie geerbt oder planen, eine Immobilie an Ihre Angehörigen zu vererben? Im Abschnitt → Erbrecht haben wir alle relevanten Informationen für Sie dazu zusammengefasst.
Mietrecht
Das Mietrecht in Österreich umfasst die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen, Geschäftsräumlichkeiten, Haus- oder Grundflächen sowie genossenschaftliche Nutzungsverträge. Wir beraten Sie über die gesetzlichen Grundlagen des Mietrechts-Gesetzes und die mietrechtlichen Bestimmungen des ABGB, betreuen Sie vor der Unterzeichnung des Mietvertrags und klären Sie über Ihre Rechten und Pflichten als Mieter oder Vermieter auf. Zudem geben wir Ihnen gerne einen Einblick in den Mieterschutz in Österreich.
Allgemein sind bei der Miete oder Vermietung einer Immobilie viele Fragen zu beachten, zum Beispiel:
- Welche Kosten fallen zu Mietbeginn an?
- Wie hoch darf eine Kaution sein?
- Ist ein befristetes oder ein unbefristetes Mietverhältnis erlaubt?
- Wie bemisst sich der Mietzins?
- Wann sind Mieterhöhungen erlaubt?
- Darf ich meine Wohnung untervermieten?
- Was geschieht bei einer Räumungsklage?
- Was sagt die Erhaltungspflicht des Vermieters aus?
Diese und weitere Fragen beantworten wir für Sie.
FAQ
Gewöhnlich tritt eine Vertragspartei (beim Kaufvertrag etwa der Käufer) an den Rechtsanwalt heran, gibt die Daten des Kaufobjekts und der Parteien bekannt und beauftragt den Rechtsanwalt mit der Vertragserstellung. Dieser klärt Sie über die Kosten der Vertragserrichtung auf; meist wird hierfür ein Pauschalhonorar vereinbart. Ihr Anwalt recherchiert danach die rechtlichen Gegebenheiten des Objekts (bspw. Einsicht ins Grundbuch, Einsicht in den Bauakt bei der Gemeinde).
Mithilfe dieser Informationen wird ein erster Vertragsentwurf erstellt und an beide Vertragsparteien geschickt. Allfällige Ergänzungs- und Änderungswünsche können dann noch eingearbeitet werden, bevor der finale Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird. Nach der Unterzeichnung holt Ihr Rechtsanwalt sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Einverleibung des Eigentumsrechts ein und übernimmt die treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung. Danach stellt er im Namen der Parteien den Grundbuchsantrag und händigt anschließend die Originalurkunden aus.
Ein rechtlich bindender Vertrag kann sowohl von einem Rechtsanwalt als auch von einem Notar erstellt werden.
Es kann sich durchaus ein Kostenunterschied ergeben. Deshalb ist es meist sinnvoll, vorab einen Pauschalbetrag zu vereinbaren, um zu wissen, mit welche Kosten zu rechnen ist.
Unverbindliche Erstberatung
Jeder Fall ist anders. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und klären zuallererst die Sachlage in einem unverbindlichen Erstgespräch ab. Zur Terminfindung können Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch oder auch via WhatsApp kontaktieren. Über die Kosten für das erste Beratungsgespräch werden Sie bei erster Kontaktaufnahme gleich transparent aufgeklärt. Das persönliche Gespräch mit Rechtsanwalt Mag. Peter Rittinger findet dann entweder in den Kanzleiräumlichkeiten in Salzburg oder auf Wunsch auch online etwa per Zoom-Konferenz statt.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf → telefonisch unter 0662/84 85 83 oder per E-Mail an kanzlei@anwalt-rittinger.at.