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Kleiner Junge mit Schwimmreifen steht vor einem ausgelassenen, alten Swimmingpool

Pauschalreisen

Wenn Sie planen, einen Pauschalurlaub zu buchen, sollten Sie sich genau über Ihre Rechte sowie die Pflichten des Reiseveranstalters informieren. Ihr Rechtsanwalt für Schadenersatz und Gewährleistung berät Sie gerne.

Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema Pauschalreisen für Sie zusammengefasst:

  • Pauschalreisen: Rechtsgrundlagen
  • Rechte und Pflichten bei Pauschalreisen
  • Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bei Pauschalreisen
  • Ansprüche bei Flugreisen
  • Ansprüche im Eisenbahnverkehr
  • Häufig gestellte Fragen zu Pauschalreisen (FAQ)

Pauschalreisen: Rechtsgrundlagen

Unter einer Pauschalreise versteht man jene Art von Reise, die aus mehreren Komponenten besteht, die über einen Anbieter gebucht und bei diesem auch bezahlt wird und für die der Anbieter die Gesamtverantwortung trägt.

Konkret umfasst die Definition einer Pauschalreise eine Reisebuchung, die:

  • mindestens 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt
  • aus mindestens zwei Reiseleistungen besteht (Beförderung, Unterbringung, Autovermietung, andere touristische Dienstleistung)
  • zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten wird
  • vertraglich abgeschlossen wird (Pauschalreisevertrag).

Als Rechtsgrundlage dient das Pauschalreisegesetz (PRG) bzw. die Pauschalreiseverordnung (PRV), die den Schutz für Verbraucher und Geschäftsreisende sicherstellen soll. Handelt es sich bei dem Reisenden um einen Verbraucher (also eine Privatperson), so ist auch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) anzuwenden.

Rechte und Pflichten bei Pauschalreisen

Die meisten Pflichten treffen klarerweise den Anbieter der Pauschreise: Er muss die gebuchten Leistungen zur Verfügung stellen bzw. dafür Sorge tragen, dass der Kunde die gebuchten Leistungen in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus hat er die Pflicht, vor Abschluss des Pauschalreisevertrags vorvertragliche Informationen bereitzustellen („Standardinformationsblatt“). Diese Informationspflicht umschließt etwa Informationen zum Bestimmungsort, den Transportmitteln, der Unterbringung, den Mahlzeiten, dem Reisepreis sowie Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsrechte.

Der Kunde muss vorab die Kosten für die Reise bezahlen. Er hat das Recht, den Reisevertrag auf einen anderen Reisenden zu übertragen (sofern dieser die Vertragsbedingungen erfüllt) und kann weiters vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall darf der Reiseveranstalter allerdings eine Entschädigung wie bspw. eine Rücktritts(Storno)gebühr verlangen. Ein kostenloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag ist in Österreich dann möglich, wenn es zu wesentlichen Änderungen der Reiseleistungen oder zu erheblichen Preissteigerungen kommt. Außerdem kann der Reisende bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen wie etwa Naturkatastrophen, politischen Unruhen oder dem Ausbruch einer Pandemie sowie bei Nichterbringung wesentlicher Leistungen durch den Reiseveranstalter kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

Kann der Reiseveranstalter die zugesagten Leistungen nicht oder nur zum Teil erbringen, haftet er für den Reisemangel und der Reisende hat Anspruch auf Gewährleistung.

Bestandteil der Pauschalreiseverordnung ist auch die Insolvenzabsicherung: Reiseveranstalter müssen sicherstellen, dass bereits erhaltene Zahlungen von Reisenden im Falle einer Insolvenz des Unternehmens rückerstattet werden. Ebenso haben sie dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des Insolvenzschutzes eine Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet werden kann.

Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bei Pauschalreisen

Kommt es zu einem Mangel, muss der Reisende diesen unverzüglich dem Veranstalter melden, um mögliche Ersatzansprüche gelten machen zu können. Der Reiseveranstalter hat dann die Möglichkeit, den Mangel innerhalb einer gewissen Frist zu beheben (sofern möglich und verhältnismäßig). Geschieht dies nicht, hat der Reisende Anspruch auf Gewährleistung bzw. auf Preisminderung.

In manchen Fällen kann der Reisende auch Schadenersatzansprüche geltend machen (bspw. wegen Krankheit aufgrund mangelnder Hygiene im Hotel). Weiters möglich ist seit einigen Jahren die Forderung nach Ersatz der „entgangenen Urlaubsfreude“, der als immaterieller Schaden infolge erheblicher Vertragswidrigkeiten bei der Erbringung der betreffenden Reiseleistungen auftreten kann.

Ansprüche bei Flugreisen

Mit der Überbuchungsverordnung im Flugreiseverkehr („EU-Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste“) haben Reisende bei Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung EU-weit Ansprüche auf Entschädigung.

Auch beim Verlust von Gepäckstücken haftet die Fluglinie („Montrealer Übereinkommen“), sogar weltweit. In dem Fall kann der Fluggast Ausgleichs- und Erstattungsansprüche sowie das Recht auf Betreuungsleistungen (Mahlzeit, Hotelunterbringung) geltend machen.

Ansprüche im Eisenbahnverkehr

Bei Verspätungen und Ausfällen auf der Schiene haben Reisende ebenso umfassende Fahrgastrechte („EU-Fahrgastrechte-Verordnung“). Bei Verspätungen ab 60 Minuten steht Reisenden eine Fahrpreisentschädigung zu, deren Höhe sich nach dem Ausmaß der Verspätung richtet.

Häufig gestellte Fragen zu Pauschalreisen (FAQ):

Wie ist eine Pauschalreise abgesichert?

Das Pauschalreisegesetz sichert Reisende ab und gewährt ihnen unter anderem umfassenden Schutz vor Insolvenz des Reiseanbieters. Außerdem enthält es Informationspflichten des Reiseveranstalters und räumt dem Reisenden die Möglichkeit ein, seinen Vertrag an einen anderen Reisenden zu übertragen oder vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus haftet der Reiseveranstalter bei Reisemängeln.

Was ist das Pauschalreiserecht?

Das Pauschalreiserecht (eigentlich: Pauschalreisegesetz) soll den Schutz von Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, sicherstellen.

Wie lange kann man kostenlos von einer Pauschalreise zurücktreten?

Vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten ist in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa dann, wenn es zu wesentlichen Änderungen der Reiseleistungen oder zu erheblichen Preissteigerungen kommt. Außerdem kann der Reisende bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen oder bei politischen Unruhen, sowie bei Nichterbringung wesentlicher Leistungen durch den Reiseveranstalter kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

Für was haftet der Reiseveranstalter?

Der Reiseveranstalter haftet in erster Linie für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Darüber hinaus haftet er aber auch für Partnerunternehmen, die Teile der Leistung erbringen (Fluggesellschaften, Hotelbetreiber) und für Mängel und Schäden, die während der Reise auftreten.

Bei Reisemängeln oder gar Schäden, die während einer gebuchten Pauschalreise auftreten, ist es jedenfalls ratsam, einen Anwalt für Gewährleistung und Schadenersatz zu kontaktieren. Dieser hilft Ihnen dabei, als Opfer mögliche Ersatzansprüche geltend zu machen. Wenn Sie mehr über das Pauschalreisegesetz erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

— veröffentlicht am 14.08.2024