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Lebensgemeinschaft ohne Ehe: Welche Rechte und Pflichten haben Paare ohne Trauschein?

Während die Ehe und die eingetragene Partnerschaft rechtlich geregelt sind, fehlen Regelungen für andere Lebensgemeinschaften. Doch auch ohne Trauschein können sich Paare absichern, etwa in puncto Erbrecht oder bezüglich der gemeinsamen Wohnung. Ihr Anwalt Mag. Peter Rittinger für Eherecht und Familienrecht berät Sie gerne zu diesen Themen – nehmen Sie noch heute Kontakt auf!

Was ist eine Lebensgemeinschaft?

Der Gesetzgeber spricht von einer Lebensgemeinschaft, wenn es sich um eine „länger andauernden Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft“ handelt. Gemeint ist also eine eheähnliche Gemeinschaft; ein bloßes Liebesverhältnis gilt per se nicht als Lebensgemeinschaft.

Lebensgemeinschaft und Ehe: Das sind die Unterschiede

Die Ehe bietet in Österreich deutlich mehr Rechte und Absicherungen als eine Lebensgemeinschaft, bringt aber auch mehr Verpflichtungen mit sich.

Die wesentlichen Unterschiede sind:

  1. Begründung der Beziehung
    • Die Ehe erfordert eine standesamtliche Trauung, also die Abgabe eines formellen Eheversprechens. Die Lebensgemeinschaft entsteht formlos.
  2. Rechte und Pflichten
    • Während Ehepartner zu gegenseitiger Unterstützung und Treue verpflichtet sind, gibt es für Lebenspartner keine gesetzlich festgelegten Pflichten.
  3. Erbrecht
    • Ehepartner haben ein gesetzliches Erbrecht, im Rahmen einer Lebensgemeinschaft besteht kein gesetzlicher Erbanspruch. Ein Testament kann Abhilfe schaffen.
  4. Unterhalt
    • Ehe: Während der Ehe besteht eine Unterhaltspflicht, die sich nach den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten richtet. Nach einer Scheidung kann auch ein Unterhaltsanspruch bestehen.
    • Lebensgemeinschaft: Kein automatischer Unterhaltsanspruch, auch nicht nach einer Trennung.
  5. Vermögensaufteilung bei Trennung
    • Ehe: Das während der Ehe erworbene Vermögen wird bei Scheidung aufgeteilt.
    • Lebensgemeinschaft: Kein automatischer Anspruch auf in der Beziehung angeschafftes Vermögen des Partners. Jeder behält, was ihm gehört.
  6. Adoption & Familienrecht
    • Nur verheiratete Ehepaare können gemeinsam ein Kind adoptieren.
  7. Mietrecht
    • Bei Anwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG): Hier hat der Gesetzgeber Lebensgemeinschaften bereits berücksichtigt: Im Fall des Todes des Mieters hat der Partner oder die Partnerin ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag, wenn er oder sie mit dem Verstorbenen gemeinsam gewohnt hat und ein dringendes Wohnbedürfnis besteht.
  8. Strafrecht / Strafprozessrecht
    • Lebensgefährten sind Ehepartnern im Straf(prozess)recht gleichgestellt: Sie gelten als Angehörige und dürfen etwa vor Gericht die Aussage verweigern.

Wozu verpflichtet eine Verlobung?

Eine Verlobung ist ein Vorvertrag zum Eingehen der Ehe, verpflichtet aber nicht dazu. Allerdings besteht durch die Verlobung die Verpflichtung zu einem eheähnlichen Verhalten: Treue, Beistandspflicht und ein anständiges Verhalten gegenüber dem Partner sind wesentliche Grundsätze, die während der Verlobungszeit eingehalten werden müssen.

Natürlich kann eine Verlobung wieder aufgelöst werden. Entsteht dies einseitig oder weil der andere einen triftigen Grund zur Auflösung hatte, könnten Schadenersatzansprüche entstehen. War die Auflösung einvernehmlich, dann bestehen keine Ansprüche.

Besonderheiten im Wohnrecht

Sowohl im Mietrecht als auch beim Wohnungseigentum haben Lebensgefährten mittlerweile umfassende Rechte.

Mietrecht

Bei Anwendung des MRG: Zum einen müssen Vermieter die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Wohnung dulden; man muss in Österreich also nicht verheiratet sein, um offiziell zusammenleben zu dürfen. Stirbt einer der beiden Lebensgefährten, darf der überlebende Partner in den Mietvertrag eintreten. Voraussetzung dafür ist, dass die Partner seit mindestens drei Jahren zusammengelebt oder die Wohnung gemeinsam bezogen haben.

Wohnungseigentum

Lebensgefährten können gemeinsam eine Wohnung kaufen und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Im Todesfall geht der Anteil des Verstorbenen an der Wohnung direkt auf den überlebenden Partner über und wird im Verlassenschaftsverfahren nicht zum Vermögen hinzugezählt. Der überlebende Partner muss aber grundsätzlich einen „Übernahmspreis“ für den Erhalt des Anteils an die Verlassenschaft zahlen.

Erbrecht: Haben Lebensgefährten Ansprüche?

Erbrechtlich sind Lebensgefährten Ehepartnern nicht gleichgestellt. Sie haben keine Pflichtteilsansprüche nach dem Tod ihres Partners. Es besteht aber ein außerordentliches Erbrecht: Gibt es keine gesetzlichen Erben, haben Lebensgefährten ein „subsidiäres“, also ein nachrangiges Erbrecht und erben das Vermögen des Verstorbenen. Voraussetzung dafür ist, dass die Lebensgefährten drei Jahre vor dem Tod des Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben.

Welche Besonderheiten gibt es für Lebensgefährten im Strafrecht?

Wie bereits kurz erwähnt, sind Lebensgefährten im Strafrecht Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern insofern gleichgestellt, als sie als Angehörige gelten. Sie haben in Strafverfahren das Recht, die Aussage zu verweigern. Außerdem bietet das Strafrecht Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt auch für Lebensgefährten, insbesondere durch einstweilige Verfügungen und das Gewaltschutzgesetz.

Sind Lebensgefährten auch im Sozialversicherungs- und Sozialhilferecht erfasst?

  • Krankenversicherung: Ein Lebensgefährte, der seit mindestens zehn Monaten mit einem Versicherten zusammenlebt und den Haushalt führt, kann bei seinem Partner mitversichert werden.
  • Pensionsversicherung: Hier besteht für Lebensgefährten kein Anspruch an die Pension des jeweilig anderen.
  • Arbeitslosenversicherung: Auch hier bestehen, anders als bei der Ehe, keine Ansprüche für Lebensgefährten.

Machen Partnerschaftsverträge Sinn?

Kommt es zur Trennung, gibt es in Lebensgemeinschaften keine Ansprüche auf Abgeltung von Leistungen. Deshalb kann in manchen Fällen ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll sein. Dieser kann sowohl Rechte und Pflichten während der aufrechten Partnerschaft enthalten als auch Verpflichtungen nach der Trennung regeln.

Aspekte wie Unterhaltsvereinbarungen oder auch Regelungen hinsichtlich Miet- und Eigentumsverhältnisse (wer in einen Mietvertrag eintreten darf, was im Trennungsfall mit einer gemeinsam angeschafften Wohnung passiert, dem Verbleib in der Wohnung nach der Trennung, wie gemeinsam erworbene Gegenstände geteilt werden, etc.) können in Partnerschaftsverträgen enthalten sein.

Häufig gestellte Fragen zur Lebensgemeinschaft (FAQ):

Was gilt als Lebensgemeinschaft?

Per Gesetz wird eine Lebensgemeinschaft in Österreich als eine auf längere Dauer angelegte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zweier Personen, die keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, definiert. Sie hat in bestimmten Bereichen rechtliche Auswirkungen, wie etwa im Sozial- oder Mietrecht, bietet jedoch nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beziehung und einer Lebensgemeinschaft?

Entspricht die Beziehung einer länger andauernden Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft, dann unterscheidet sie sich nicht von einer außerehelichen Lebensgemeinschaft. Lediglich der Begriff „Beziehung“ wird rechtlich nicht verwendet.

Was ist eine eingetragene Lebensgemeinschaft in Österreich?

Eine eingetragene Lebensgemeinschaft gibt es in Österreich nicht, eine eingetragene Partnerschaft hingegen schon. Die eingetragene Partnerschaft wurde ursprünglich nur für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt, mittlerweile steht sie allen offen. Sie ist der Ehe rechtlich gleichgestellt und unterscheidet sich nur in geringem Ausmaß.

Welche Arten von Lebensgemeinschaften gibt es in Österreich?

Das Gesetz erwähnt die Ehe, die eingetragene Partnerschaft und die (außereheliche) Lebensgemeinschaft als mögliche Lebensgemeinschaften an. Andere Arten von Lebensgemeinschaften sind im Gesetz nicht normiert.

— veröffentlicht am 20.03.2025