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Ihr Anwalt für Baurecht in Österreich: Umfassende Beratung für Ihr Bauvorhaben

Anwalt Rittinger beim Erklären

Mag. Peter Rittinger ist Ihr Experte für Baurecht in Salzburg. Als Bauherr stehen Sie vor komplexen Herausforderungen. Mag. Rittinger berät Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ihr Bauvorhaben, klärt Sie über das Baugesetz sowie Bauvorschriften auf und unterstützt Sie zielsicher bei der Erlangung der Baubewilligung bis hin zur Abnahme des fertigen Bauwerks.

Was versteht man unter dem Begriff Baurecht?

In Österreich muss man den Begriff „Baurecht“ in zweierlei Hinsicht betrachten:

Unter Baurecht versteht man in Österreich im eigentlichen, juristischen Sinne jenes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten zu können.. Der Grundeigentümer (als Baurechtsgeber) räumt dabei dem Baurechtsnehmer dieses Recht ein. Als Gegenleistung wird in der Regel ein monatlicher oder jährlicher Baurechtszins vereinbart. Mit einem Baurecht erwirbt man somit kein Grundstück, sondern lediglich das Recht, auf einem fremden Baugrund zu bauen.

Dieses Recht wird in einer eigenen Baurechtseinlage im Grundbuch eingetragen – zu beachten ist, dass das Baurecht durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft übertragbar ist. Es wird für einen Zeitraum von mindestens zehn bis maximal 100 Jahren eingeräumt. Als Grundlage dazu dient das Baurechtsgesetz.

Im allgemeinen Sprachgebrauch regelt das „Baurecht“ all jene rechtlichen Aspekte, die mit dem Bau einer Immobilie zusammenhängen. In Österreich gibt es dazu je Bundesland eine eigene Bauordnung. Die damit einhergehenden Bauvorschriften sind somit an Landesgesetze gekoppelt, die sich zum Teil stark unterscheiden. Was in Salzburg gestattet ist, ist möglicherweise in Oberösterreich verboten – und umgekehrt. Kommt es aufgrund von mangelhaften Leistungen zu Problemen oder gar Schäden, haben Sie die Möglichkeit, Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Somit ist es ratsam, in Baurechtsangelegenheiten Ihrem Anwalt für Baurecht und Bauvertragsrecht zu vertrauen.

Zum Thema Miet- und Immobilienrecht können Sie sich unter diesem Abschnitt informieren  → Miet- und Immobilienrecht

Leistungen

Als Ihr Anwalt für Baurecht und Bauvertragsrecht in Salzburg unterstützt Sie Mag. Peter Rittinger unter anderem bei Fragen zu folgenden Themen:

  • Planung und Genehmigung: Welche Hürden müssen Sie überwinden, um Ihr Bauvorhaben umsetzen zu können?
  • Bauplatzerklärung: Ist das Grundstück (der Grund) überhaupt für eine Bebauung geeignet und gewidmet?
  • Baubewilligung: Welche Schritte sind notwendig, um auf dem vorgesehenen Grundstück Ihr Gebäude errichten zu dürfen?
  • Nachbarrechte: Wie können Sie Ihre Rechte durchsetzen (z. B. bei Abständen, Lärm- oder Geruchsbelästigung)?
  • Streitfälle bei der Bauführung: Schlichtung und rechtliche Vertretung bei mangelhaft erbrachten Leistungen.
  • Baumängel: Wie können Sie Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche für Ihr Bauwerk geltend machen?
  • Bauprozesse: Wie können Sie Kosten, die Ihnen aufgrund von Baumängeln entstanden sind, gerichtlich einklagen?
  • Beweissicherungsverfahren: Welche Beweise sollten vorsorglich bereits vor einem Prozess gesichert werden?
  • Baurechtsvertrag: Was regelt ein Vertrag zwischen Baurechtsgeber und Baurechtsnehmer und welche Rolle spielt der Baurechtszins?
  • Bauträgervertrag: Was ist ein Bauträgervertrag und wie unterscheidet er sich von einem reinen Kaufvertrag?

Die Baubewilligung: Der Weg zu Ihrem genehmigten Bauvorhaben

Ohne Baubewilligung (auch Baugenehmigung) dürfen Sie in Österreich kein Bauvorhaben beginnen. Da die Bauordnung in jedem Bundesland separat geregelt ist, müssen Sie sich vorab erkundigen, welche Regelungen auf Ihr Bauvorhaben zutreffen. Bei den einzureichenden Unterlagen gibt es ebenso länderspezifische Unterschiede. Folgende Unterlagen sind jedoch in ganz Österreich verpflichtend vorgesehen:

  • Baupläne und schriftliche Baubeschreibungen
  • Nachweis des Eigentums am Grund bzw. bei einem Baurecht der Vertrag mit dem Grundeigentümer sowie der Nachweis der Baurechtseinlage im Grundbuch
  • Statistische Berechnungen
  • Energieausweis

Nachdem Sie alle notwendigen Dokumente bei der Behörde (Gemeinde oder Magistrat) eingereicht haben, kommt es zu einer Vorprüfung durch die Baubehörde, gefolgt von einer Bauverhandlung. Wird grünes Licht gegeben, erhalten Sie die schriftliche Erteilung der Baubewilligung. Die Dauer variiert von Bauvorhaben zu Bauvorhaben und beträgt mindestens zwei Monate, mitunter kommt es zu viel längeren Wartezeiten. Die Baubewilligung selbst ist zeitlich befristet – somit muss Ihr Bauprojekt nach erteilter Baugenehmigung innerhalb einer gewissen Frist begonnen werden. Dies gilt es, vor Einreichen Ihrer Unterlagen für das Bauvorhaben unbedingt zu beachten. 

Baumängel: Gewährleistung und Schadenersatz für Ihr Bauwerk

Die Gewährleistungsfrist unterscheidet sich je nach Beschaffenheit des Objekts: bei beweglichen Dingen (PKW, Computer, etc.) beträgt sie in der Regel 2 Jahre, bei unbeweglichen (Häuser, Garagen, andere Bauwerke) beläuft sie sich auf 3 Jahre. Eine Verkürzung der Gewährleistung ist in Ausnahmefällen möglich, allerdings nicht bei Geschäften zwischen Unternehmern und Privaten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe des Objekts zu laufen und endet nach Ablauf der oben genannten Frist. Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens nach 30 Jahren.

Weitere Informationen zum Thema Gewährleistung finden Sie unter dem Abschnitt → Gewährleistung und Schadenersatz

FAQ

Was ist ein Baurechtsvertrag?

Ein Baurechtsvertrag wird zwischen dem Eigentümer und dem Bauberechtigten abgeschlossen und regelt im Prinzip die Rahmenbedingungen, unter welchen der Bauberechtigte auf dem Grundstück des Eigentümers bauen darf. Dazu zählen unter anderem die Höhe des Bauzinses, die Laufzeit (mind. zehn bis max. 100 Jahre) sowie Rechte und Pflichten der beiden Parteien.

Was versteht man im Baurecht in Österreich unter „Bestandsschutz“?

Bestandsschutz bedeutet, dass für bestehende Gebäude nachträglich keine baulichen Änderungen durch die Behörde auferlegt werden dürfen. Dem geht eine Genehmigung zum damaligen Errichtungszeitpunkt voraus.

Inwiefern hat ein Nachbar Einfluss auf ein Bauprojekt?

Prinzipiell haben Nachbarn relativ wenig Einfluss darauf, ein Bauprojekt schlichtweg zu verhindern. Nachbarn können allerdings in einem Bauverfahren allfällige Beeinträchtigungen des eigenen Grundstücks durch das Bauprojekt etwa durch Lärm- oder Geruchsbelästigungen oder wegen Nichteinhaltung von Nachbarabständen beanstanden bzw. einwenden.

Unverbindliche Erstberatung

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und klären zuallererst die Sachlage in einem unverbindlichen Erstgespräch ab. Zur Terminfindung können Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch oder auch via WhatsApp kontaktieren. Über die Kosten für das erste Beratungsgespräch werden Sie bei erster Kontaktaufnahme gleich transparent aufgeklärt. Das persönliche Gespräch mit Rechtsanwalt Mag. Peter Rittinger findet dann entweder in den Kanzleiräumlichkeiten in Salzburg oder auf Wunsch auch online etwa per Zoom-Konferenz statt.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf → telefonisch unter 0662/84 85 83 oder per E-Mail an kanzlei@anwalt-rittinger.at.