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Sportrecht für Vereine, Athleten & Veranstalter: Mag. Rittinger –
Ihr Anwalt in Salzburg

Das Sportrecht in Österreich ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Mag. Peter Rittinger verfügt in den Bereichen Sportrecht und Doping über internationale Erfahrung und Expertise und berät Sie zu sportrechtlichen Themen, die aus Vereinssicht, für Athleten aber auch aus Sicht von Veranstaltern relevant sind.

Mag. Peter Rittinger, Ihr Rechtsanwalt für Sportrecht und Doping, berät Sie mit internationaler Erfahrung und Expertise zu sportrechtlichen Themen, die aus Vereinssicht, für Athleten aber auch aus Sicht von Veranstaltern relevant sind. Neben der Kanzlei in Salzburg ist Mag. Peter Rittinger ebenso als ad hoc Clerk am Internationalen Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport) in Lausanne (Schweiz) tätig und setzt sich mit vielfältigen Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sportrechts (Doping, Transferstreitigkeiten, Ausbildungsentschädigungen, und vielem anderen) auseinander.

Was ist Sportrecht?

Das Sportrecht in Österreich ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Zum einen umfasst es jene rechtlichen Themen, die aus der Sicht von Sportvereinen relevant sind (Gründungsdokumente, Statuten). Darüber hinaus betrachtet es die Sicht der Athleten (Sportvermittlungs- und Managementverträge, Streitigkeiten zwischen Athleten und Managern) sowie jene der Veranstalter von Sportveranstaltungen (Haftungen, Sicherheit).

Das Sportrecht betrifft sowohl Hobby- als auch Profisportler und kommt in den meisten Fällen im Rahmen von Sportunfällen zu tragen. Sobald es zur Entstehung von Sach- aber auch Personenschäden durch die Ausübung eines Sports kommt, die Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld, Heilungskosten, Verdienstentgang) nach sich ziehen könnten, ist der Gang zu Ihrem Anwalt für Sportrecht unausweichlich. Er unterstützt Sie in der Abwehr als auch der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, übernimmt die Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung und vertritt Sie im Verschuldensfall außergerichtlich oder auch vor Gericht.

Die Beratung und Vertretung von Profisportlern in Bezug auf Doping fallen ebenso in die Expertise von Anwalt Mag. Peter Rittinger.

Leistungen für Vereine

Da es sich auch bei Vereinen um eine Gesellschaftsform handelt, die gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, empfiehlt es sich, in Rechtsfragen auf Ihre Kanzlei für Sportrecht zu vertrauen. Mag. Peter Rittinger berät Sie unter anderem zur Erstellung von Gründungsdokumenten inkl. dazugehöriger Statuten und Geschäftsordnung, Mitspracherechten von Vereinsmitgliedern, dem Zustandekommen von Rechtsgeschäften, und vielem mehr.

Vereinsrecht und Arbeitsrecht:

Wir beraten Sie in puncto Vereins- und Arbeitsrecht sowie in anderen Bereichen, die für die Gründung und Führung eines Vereins relevant sind.

Erstellung der Gründungsdokumente:

Nachdem die exakte Erörterung der Vereinsstruktur erfolgt ist (Vereinszweck, Entscheidungskompetenz der einzelnen Organe und Mitglieder, Aufnahme von neuen Mitgliedern, etc.), unterstützen wir Sie bei der Erstellung der notwendigen Gründungsdokumente und der Formulierung von Vereinsstatuten.

Streitigkeiten zwischen Verein und Athleten:

Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Ihrem Verein und einem oder mehreren Athleten, stehen wir Ihnen beratend zur Seite und bemühen uns zunächst mit Ihnen gemeinsam, eine streitschlichtende Lösung zu finden, und bei Scheitern von Vergleichsverhandlungen Sie bestmöglich zu vertreten.

Leistungen für Athleten

Der Profisport ist für viele Athleten ein Traum, den es durch hartes Training zu erreichen gilt. Am Weg dorthin gibt es gerade für junge Sportler einige Hürden und Stolperfallen, auf die Sie achten sollten. Als Ihr Anwalt für Sportrecht in Salzburg unterstützt Sie Mag. Peter Rittinger dabei, Verträge von Vereinen, Managern, Beratern oder Vermittlern zu überprüfen und die Wahrung Ihrer Interessen bestmöglich zu garantieren. So können Sie sich auf die Ausübung Ihres Sports konzentrieren.

Sportvermittlungs- und Managementverträge:

Wir unterstützen Sie bei der Errichtung und Prüfung von Sportvermittlungs- und Managementverträgen und helfen Ihnen dabei, im Rahmen von Vermarktungsrechten Ihre Interessen zu wahren.

Streitigkeiten zwischen Athlet und Vermittler / Manager:

Bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermittler oder Manager beraten wir Sie gerne und bemühen uns, eine für Sie bestmögliche Lösung zu finden.

Beratung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Sportunfall:

Kommt es im Rahmen der Ausübung Ihres Sports zu einem von Ihnen verschuldeten oder unverschuldeten Unfall, klären wir die Sachlage und unterstützen Sie in der Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen.

Vertretung vor den vereinsinternen Gremien


Leistungen für Veranstalter

Organisatoren von Sportveranstaltungen haben viel mit Haftungsthemen zu tun und müssen eine Vielzahl an Behördengängen für veranstaltungsrechtliche Genehmigungen in Kauf nehmen, um Athleten aber auch Zuseher bestmöglich zu schützen. Wir beraten Sie eingehend zu folgenden Punkten:

Haftungsfragen von Veranstaltern gegenüber Athleten und Zuschauern:

Welche Sicherheitsvorkehrungen von Ihnen als Veranstalter getroffen werden müssen, erklären wir Ihnen im Einzelfall gerne.

Genehmigungen bei der Organisation von Sportveranstaltungen:

Wir prüfen für Sie, welche Genehmigungen für Ihre Sportveranstaltungen einzuholen sind und unterstützen Sie bei der Erstellung von Anträgen bei den zuständigen Behörden.

FAQ

Was kostet ein Beratungsgespräch beim Anwalt für Sportrecht?

Die Frage, wie viel ein Beratungsgespräch beim Anwalt für Sportrecht kostet, lässt sich schwer pauschal beantworten. Es empfiehlt sich daher, bereits zu Beginn des Gesprächs mit dem Rechtsanwalt die Honorarfrage abzuklären. Je nach Komplexität Ihres Falls unterscheidet sich auch das Honorar. Generell gibt es folgende Möglichkeiten der Honorarvereinbarung:

1) Rechtsanwalt und Klient einigen sich auf einen fixen Stundensatz,

2) das Honorar wird gemäß den Grundsätzen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) vereinbart, oder

3) es wird ein Pauschalhonorar vereinbart (zumeist bei Vertragsabwicklungen, Kaufverträgen, etc.).

Unverbindliche Erstberatung

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und klären zuallererst die Sachlage in einem unverbindlichen Erstgespräch ab. Zur Terminfindung können Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch oder auch via WhatsApp kontaktieren. Über die Kosten für das erste Beratungsgespräch werden Sie bei erster Kontaktaufnahme gleich transparent aufgeklärt. Das persönliche Gespräch mit Rechtsanwalt Mag. Peter Rittinger findet dann entweder in den Kanzleiräumlichkeiten in Salzburg oder auf Wunsch auch online etwa per Zoom-Konferenz statt.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf → telefonisch unter 0662/84 85 83 oder per E-Mail an kanzlei@anwalt-rittinger.at.