Inkasso & Forderungsmanagement: Mag. Rittinger – Ihr Anwalt in Salzburg
Das Inkasso- & Forderungsmanagement sowie das Exekutionsrecht sind in Österreich streng reglementiert. Ihr Anwalt Mag. Peter Rittinger berät Sie im Umgang mit säumigen Schuldnern, unterstützt Sie bei der Einbringung Ihrer Forderung und hilft Ihnen dabei, gerichtlich Ihr Exekutionsrecht gegen den Schuldner im Exekutionsverfahren durchzusetzen.
Haben Sie es im privaten oder auch im unternehmerischen Umfeld mit säumigen Schuldnern zu tun, ist es ratsam, so schnell wie möglich Ihren Anwalt für Inkasso- und Forderungsmanagement zu konsultieren.
Das Inkasso- und Forderungsmanagement umfasst jene Schritte, die von Ihrem Anwalt gesetzt werden können, um auf die Zahlung der offenen Forderungen des säumigen Schuldners zu pochen. Dazu zählen anwaltliche Forderungsschreiben, Mahnungen sowie Vereinbarungen zu Ratenzahlungen.
Unter Exekutionsrecht versteht man das Recht, gegen einen säumigen Schuldner ein Zwangsvollstreckungsverfahren durchzusetzen.
Als Ihr Anwalt für Inkasso unterstützt Sie Mag. Peter Rittinger in folgenden Belangen:
nach Ihrer Beauftragung zur Einbringung einer Forderung wird der Schuldner außergerichtlich mit einem anwaltlichen Schreiben aufgefordert, die ausständige Forderung samt Zinsen und Kosten binnen einer (kurzen) Frist zu tilgen. Mit dem Schuldner kann dafür eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung sollte mit „Terminsverlust“ abgeschlossen werden: das bedeutet, dass bei nur einer einzigen nicht fristgerechten Ratenzahlung die gesamte Forderung sofort zur Gänze fällig wird. Sollte der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommen, wird nach vorheriger Absprache und Beauftragung bei Gericht ein Exekutionstitel erwirkt. Mit diesem Exekutionstitel kann sodann ein Exekutionsverfahren beantragt und die Einbringung der offenen Forderung zwangsweise durchgesetzt werden.
Inkasso- & Forderungsmanagement und Exekutionsrecht
Im Inkasso- & Forderungsmanagement spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle: je eher Sie gegen einen säumigen Schuldner rechtliche Schritte vornehmen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie zu Ihren unbeglichenen Forderungen kommen. Kommt der säumige Schuldner Ihrem anwaltlichen Aufforderungsschreiben nach einer vorab gesetzten Frist nicht nach, folgt in der Regel eine weitere Mahnung, bevor es zu einem gerichtlichen Einklagen der offenen Forderungen kommt. Das Exekutionsrecht (auch Zwangsvollstreckung) sieht die Möglichkeit vor, gegen den Schuldner zwangsweise vorzugehen. Dies kann mithilfe verschiedener Exekutionsmittel geschehen:
1) Lohn- und Gehaltsexekution:
In diesem Verfahren wird der Lohn oder das Gehalt des Schuldners per richterlicher Anweisung direkt an den/die Gläubiger überwiesen. Der Schuldner erhält vom Arbeitgeber nur mehr das Existenzminimum (= jener Betrag, der als minimal zum Leben notwendig betrachtet wird. Aktuell in Österreich: rd. € 890,- für Alleinstehende bzw. rd. € 1.335,- für Personen mit Partner im gemeinsamen Haushalt)
2) Versteigerung oder Pfändung von Gegenständen:
Ein Gerichtsvollzieher identifiziert vorab alle zu verpfändenden Gegenstände, die sich im Besitz des Schuldners befinden. Im Anschluss kommt es zu einer öffentlichen Versteigerung, deren Erlös an die Gläubiger geht.
3) Verpfändung / Verwaltung / Versteigerung von Immobilien:
Ist der Schuldner Eigentümer einer Liegenschaft (Haus oder Wohnung), können auch diese zwangsweise verpfändet, verwaltet oder versteigert werden.
Leistungen
Folgende Leistungen werden von Mag. Peter Rittinger, Ihrem Anwalt für Forderungsmanagement, abgedeckt:
- Überprüfung der Bonität des Schuldners
- Anwaltliches Aufforderungsschreiben zur Zahlung der offenen Forderungen
- Abschluss einer Vereinbarung über eine Ratenzahlung (bei Bedarf)
- Erwirken eines gerichtlichen Exekutionstitels
- Durchsetzung Ihrer Forderungen im Exekutionsverfahren
FAQ
Die „Fahrnisexekution“ und die „Forderungsexekution“ sind im Exekutionsverfahren die beiden wichtigsten Mittel zur Einbringung von Geldforderungen. Im ersten Fall bedeutet dies die Pfändung und den Verkauf bzw. die Versteigerung von Gegenständen des Schuldners. Im zweiten Fall handelt es sich um die Gehaltsexekution des Schuldners. Hier wird der Arbeitgeber des Schuldners vom zuständigen Gericht aufgefordert, Bezüge des Schuldners über dem Existenzminimum bis zur Tilgung der Forderung direkt an den Gläubiger zu zahlen. Ist der Schuldner auch Eigentümer einer unbeweglichen Sache (Liegenschaft, Wohnung), steht dem Gläubiger zudem die Beantragung der drei folgenden Exekutionsmittel offen: Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung, zwangsweise Pfandrechtsbegründung.
Ist es dem Schuldner nicht möglich, die offene Forderung in Einem zu bezahlen, kann mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diese Vereinbarung verhindert eine sofortige gerichtliche Geltendmachung der Forderung und damit die Entstehung weiterer Kosten. Allerdings werden derartige Vereinbarungen bei Terminsverlust abgeschlossen: das bedeutet, dass bei auch nur einer nicht fristgerechten Zahlung einer Rate die gesamte Forderung wieder in Einem und sofort fällig wird.
Unverbindliche Erstberatung
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und klären zuallererst die Sachlage in einem unverbindlichen Erstgespräch ab. Zur Terminfindung können Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch oder auch via WhatsApp kontaktieren. Über die Kosten für das erste Beratungsgespräch werden Sie bei erster Kontaktaufnahme gleich transparent aufgeklärt. Das persönliche Gespräch mit Rechtsanwalt Mag. Peter Rittinger findet dann entweder in den Kanzleiräumlichkeiten in Salzburg oder auf Wunsch auch online etwa per Zoom-Konferenz statt.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf → telefonisch unter 0662/84 85 83 oder per E-Mail an kanzlei@anwalt-rittinger.at.