Mag. Peter Rittinger – Ihr Rechtsanwalt für Scheidungsrecht, Obsorge & Unterhalt
Anwalt Mag. Peter Rittinger, Ihr Scheidungsanwalt in Salzburg, spezialisiert auf Familienrecht und Eherecht, berät Sie vertrauensvoll und diskret in seiner Kanzlei. Ob es um den Scheidungsantrag, die Aufteilung von Vermögen oder Fragen zum Unterhalt geht, Mag. Rittinger steht als Ihr Anwalt zur Seite. Er unterstützt Sie bei der Eintragung einer Partnerschaft, Trennung oder bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft.
Was ist Familienrecht?
Das Familienrecht in Österreich umfasst das Eherecht, Unterhaltsrecht, Obsorge- und Adoptionsrecht und regelt somit die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind, sowie die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse, und mehr. Das Familianrecht ist ein Teil vom Zivilrecht. In seiner Kanzlei in Salzburg unterstützt Rechtsanwalt Mag. Peter Rittinger Sie auch bei Vermögensstreitigkeiten und bei der Vertretung vor dem Bezirksgericht.
Beachten Sie auch das Thema Erbrecht, das mit dem Familienrecht eng verknüpft ist und ebenfalls einen wichtigen Teil vom Zivilrecht darstellt. Unter dem Abschnitt → Erbrecht haben wir alle relevanten Informationen für Sie zusammengefasst.
Leistungen
In der Kanzlei von Rechtsanwalt Mag. Peter Rittinger in Salzburg werden in puncto Eherecht und Familienrecht folgende Leistungen abgedeckt:
- Erstellung von Eheverträgen
- Einvernehmliche und streitige Ehescheidungen und Trennungen, Mediation zwischen den Parteien
- Unterhaltspflichten des Ehegatten / der Ehegattin sowie Kindesunterhalt
- Obsorge- und Kontaktrecht zu Kindern
- Eintragungen und Auflösungen von Lebensgemeinschaften
Eherecht & Ehevertrag
Eherecht und die Errichtung von Eheverträgen in Österreich sind von entscheidender Bedeutung für die rechtliche Gestaltung von Ehen und Partnerschaften. Das österreichische Eherecht regelt die rechtlichen Aspekte von Ehen, einschließlich ehelicher Pflichten und Rechte, Unterhaltsverpflichtungen, Erbrecht und elterlicher Verantwortung. Ehepartner haben in Österreich spezifische Rechte und Verpflichtungen, die im Eherecht festgelegt sind.
Ein Ehevertrag, auch als Ehepakt bekannt, ist ein juristisches Dokument, das die Vereinbarungen zwischen Ehepartnern in Bezug auf finanzielle Angelegenheiten und Vermögensaufteilung festhält. Solche Vereinbarungen können individuell gestaltet werden und müssen nicht den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dies ermöglicht es Ehepaaren, ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen, insbesondere wenn einer der Partner erhebliches Vermögen besitzt oder beteiligt ist.
Die Errichtung eines Ehevertrags erfordert sorgfältige Planung und Überlegung. Solche Verträge sollten freiwillig und ohne Zwang zwischen den Partnern abgeschlossen werden. Sie müssen zudem fair und gerecht sein, um vor Gericht durchsetzbar zu sein. Die Hilfe eines erfahrenen Anwalts ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Interessen der Ehepartner geschützt sind.
Scheidung & Scheidungsrecht
Im Scheidungsverfahren in Österreich sind die Eheleute oft durch einen Scheidungsanwalt vertreten, welcher die Aufteilung des ehelichen Vermögens und andere Belange regelt. Mag. Peter Rittinger informiert Sie über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, Unterhalt und mehr.
Erst durch eine gerichtliche Entscheidung oder einen gerichtlichen Vergleich kommt eine Scheidung zustande. Das Scheidungsrecht in Österreich unterscheidet bei den Scheidungsgründen zwischen Scheidung wegen Verschuldens (Eheverfehlungen) und Scheidung aus anderen Gründen (Zerrüttung der Ehe ohne Verschulden). In beiden Fällen ist der Gang zum Anwalt für Scheidungsrecht unumgänglich.
Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung (Konsens beider Ehegatten), muss von beiden Ehepartnern ein gemeinsamer Scheidungsantrag eingebracht werden, in dem sowohl das Zugeständnis der unheilbaren Zerrüttung als auch die Einigung über die Scheidungsfolgen (zukünftiger Unterhalt des Ehegatten und der Kinder; Obsorge und Kontaktrecht ehelicher Kinder; Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse) geklärt werden. Liegt keine Einigung vor, kommt es zur sogenannten „streitigen Scheidung“ (Scheidungsklage), die im Rahmen eines Zivilprozesses vor Gericht abgehandelt wird. Bei einer Verschuldensscheidung muss der scheidungswillige Ehepartner einen Scheidungsgrund geltend machen. Mag. Peter Rittinger ist Ihr verlässlicher Scheidungsanwalt in Salzburg!
Unterhalt
Ob nach erfolgter Ehescheidung einer der beiden Partner Anspruch auf Unterhalt geltend machen kann, ergibt sich entweder aus einer ehevertraglichen Vereinbarung oder aus dem Gesetz. Sie sollten in der Kanzlei eines versierten Scheidungsanwalts prüfen lassen, ob bei der Scheidung einseitiges Verschulden vorlag und andererseits, welcher Gatte mit der Kindererziehung betraut ist oder war. Zudem sollte der Unterhalt zwischen den Eltern in Abstimmung mit einem Rechtsanwalt abgeklärt werden, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei einem Erstgespräch zu den Themen Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht.
Obsorge
Der als „Sorgerecht“ bekannte Teil des Familienrechts behandelt die Obsorge von Kindern. Dabei wird geklärt, welcher Ehepartner sich hauptsächlich um die Erziehung der Kinder kümmern wird. Generell sind drei Möglichkeiten in Betracht zu ziehen: beide Elternteile behalten das Sorgerecht und kümmern sich gemeinsam um die Kinder („gemeinsame Obsorge“); ein Elternteil erhält das alleinige Sorgerecht; ein Elternteil erhält das primäre Sorgerecht, während der zweite Elternteil die beschränkte Obsorge erhält. Zudem beraten wir Sie gerne bei Fragen zum Kindschaftsrecht in Österreich.
Häufige Fragen & Antworten zum Thema Eherecht
Das Honorar hängt von der Art des Falles ab und kann in der Salzburger Kanzlei von Mag. Peter Rittinger bereits zu Beginn des Gesprächs direkt abgeklärt werden. Je nach Komplexität Ihres Falls gibt es verschiedene Möglichkeiten der Honorarvereinbarung:
1) Rechtsanwalt und Klient einigen sich auf einen fixen Stundensatz
2) Das Honorar wird gemäß den Grundsätzen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) vereinbart
3) Es wird ein Pauschalhonorar vereinbart (zumeist bei Vertragsabwicklungen, Kaufverträgen, etc.)
Bei einer Scheidung ist es ein großer Unterschied, ob die Ehe einvernehmlich geschieden wird, oder ob zuvor in einem allenfalls aufwändigen Verfahren die Verschuldensfrage zu klären ist. Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung (Anwaltskosten, Gerichtskosten) variieren je nach Sachlage, insbesondere in Bezug auf die Aufteilung des Vermögens und einer allfälligen Ausgleichszahlung. Bei einer streitigen Scheidung sind sowohl Verfahrensdauer als auch Streitwert (vorhandenes, eheliches Gebrauchsvermögen und ehelicher Ersparnisse) ausschlaggebende Faktoren für die Berechnung der Kosten.
Unverbindliche Erstberatung
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg. Egal ob es um Trennung, Scheidungsrecht oder andere Angelegenheiten geht, Mag. Peter Rittinger und sein Team stehen Ihnen zur Verfügung.
Zur Terminfindung können Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch oder auch via WhatsApp kontaktieren. Über die Kosten für das erste Beratungsgespräch werden Sie bei erster Kontaktaufnahme gleich transparent aufgeklärt.
Das persönliche Gespräch mit Rechtsanwalt Mag. Peter Rittinger findet dann entweder in den Kanzleiräumlichkeiten in Salzburg oder auf Wunsch auch online etwa per Zoom-Konferenz statt.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf → telefonisch unter 0662/84 85 83 oder per E-Mail an kanzlei@anwalt-rittinger.at.