Baurecht: Mag. Rittinger –
Ihr Anwalt bei Streitfällen
im Zuge der Bauführung
Mag. Peter Rittinger ist Ihr Experte für Baurecht in Salzburg. Er berät Sie zu rechtlichen Fragen im Zuge des Hausbaus, klärt Sie über Bauvorschriften und Baubewilligungen auf und unterstützt Sie bei Streitfällen im Zuge der Bauführung.
Was versteht man unter Baurecht?
Unter Baurecht versteht man in Österreich im eigentlichen, juristischen Sinne jenes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten. Mit einem Baurecht erwirbt man somit kein Grundstück, sondern lediglich das Recht, auf einem fremden Baugrund zu bauen. Zu beachten ist, dass das Baurecht durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft übertragbar ist. Es gilt für mindestens zehn bis maximal 100 Jahre. Als Grundlage dazu dient das Baurechtsgesetz.
Im gewöhnlichen Sprachgebrauch regelt das „Baurecht“ all jene rechtlichen Aspekte, die mit dem Bau einer Immobilie zusammenhängen. In Österreich gibt es dazu je Bundesland eine eigene Bauordnung. Die damit einhergehenden Bauvorschriften sind somit an Landesgesetze gekoppelt, die sich zum Teil stark voneinander unterscheiden: was in Salzburg gestattet ist, ist möglicherweise in Oberösterreich verboten – und umgekehrt. Kommt es aufgrund von mangelhaften Leistungen zu Problemen oder gar Schäden, haben Sie die Möglichkeit, Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Somit ist es ratsam, in Baurechtsangelegenheiten Ihrem Anwalt für Baurecht und Bauvertragsrecht zu vertrauen.
Zum Thema Miet- und Immobilienrecht können Sie sich unter diesem Abschnitt informieren → Miet- und Immobilienrecht
Leistungen
Als Ihr Anwalt für Baurecht und Bauvertragsrecht in Salzburg unterstützt Sie Mag. Peter Rittinger unter anderem bei Fragen zu folgenden Themen:
- Welche rechtlichen und bürokratischen Hürden müssen Sie im Zuge des Hausbaus überwinden, um Ihr Bauvorhaben umsetzen zu können
- Bauplatzerklärung: ist die Grundfläche überhaupt für die Bebauung vorgesehen?
- Baubewilligung: welche Schritte sind notwendig, um auf dem vorgesehenen Grundstück bauen zu dürfen?
- Welche Möglichkeiten haben Sie zur Durchsetzung von Nachbarrechten (bspw. Abstände zu Nachbargrundstücken, Lärm- und/oder Geruchsbelästigungen)?
- Schlichtung von Streitfällen bei mangelhaft erbrachten Leistungen im Zuge der Bauführung
- Wie können Sie im Falle von Baumängeln Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche geltend machen?
- Bauprozesse: wie können Sie Kosten, die Ihnen aufgrund von Baumängeln entstanden sind, gerichtlich einklagen?
- Beweissicherungsverfahren: welche Beweise sollten in einer vorsorglichen Beweisaufnahme bereits vor Beginn des Prozesses festgestellt werden
- Was regelt ein Baurechtsvertrag und wieso ist er notwendig?
- Was ist ein Bauträgervertrag und wie unterscheidet er sich von einem Kaufvertrag?
Was sollten Sie im Rahmen einer Baubewilligung wissen und welche Probleme können dabei auftreten?
Ohne Baubewilligung (auch Baugenehmigung) dürfen Sie in Österreich kein Bauvorhaben beginnen. Da die Bauordnung in jedem Bundesland separat geregelt ist, müssen Sie sich vorab erkundigen, welche Regelungen auf Ihr Bauvorhaben zutreffen. Bei den einzureichenden Unterlagen gibt es ebenso länderspezifische Unterschiede. Folgende Unterlagen sind jedoch in ganz Österreich verpflichtend vorgesehen:
- Baupläne und schriftliche Baubeschreibungen
- Nachweis des Grundeigentums (im Falle eines Baurechts sind dies Dokumente des Grundstückseigentümers)
- statistische Berechnungen
- Energieausweis
Nachdem Sie alle notwendigen Dokumente bei der Behörde (Gemeinde oder Magistrat) eingereicht haben, kommt es zu einer Vorprüfung durch die Baubehörde, gefolgt von einer Bauverhandlung. Wird grünes Licht gegeben, erhalten Sie die schriftliche Erteilung der Baubewilligung. Die Dauer variiert von Bauvorhaben zu Bauvorhaben und beträgt mindestens zwei Monate, mitunter kommt es zu viel längeren Wartezeiten. Die Baubewilligung selbst ist zeitlich befristet – somit muss Ihr Bauprojekt nach erteilter Baugenehmigung innerhalb einer gewissen Frist begonnen werden. Dies gilt es, vor Einreichen Ihrer Unterlagen unbedingt zu beachten.
Wie lange haben Sie Zeit, um Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche bei Baumängeln geltend zu machen und ab wann läuft die Gewährleistungsfrist?
Die Gewährleistungsfrist unterscheidet sich je nach Beschaffenheit des Objekts: bei beweglichen Dingen (PKW, Computer, etc.) beträgt sie in der Regel 2 Jahre, bei unbeweglichen (Häuser, Garagen) beläuft sie sich auf 3 Jahre. Eine Verkürzung der Gewährleistung ist in Ausnahmefällen möglich, allerdings nicht bei Geschäften zwischen Unternehmern und Privaten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe des Objekts zu laufen und endet nach Ablauf der oben genannten Frist. Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens nach 30 Jahren.
Weitere Informationen zum Thema Gewährleistung finden Sie unter dem Abschnitt → Gewährleistung und Schadenersatz
FAQ
Ein Baurechtsvertrag wird zwischen dem Eigentümer und dem Bauberechtigten abgeschlossen und regelt im Prinzip die Rahmenbedingungen, unter welchen der Bauberechtigte auf dem Grundstück des Eigentümers bauen darf. Dazu zählen unter anderem die Höhe des Bauzinses, die Laufzeit (mind. zehn bis max. 100 Jahre) sowie Rechte und Pflichten der beiden Parteien.
Bestandsschutz bedeutet, dass für bestehende Gebäude nachträglich keine baulichen Änderungen durch die Behörde auferlegt werden dürfen. Dem geht eine Genehmigung zum damaligen Errichtungszeitpunkt voraus.
Prinzipiell haben Nachbarn relativ wenig Einfluss darauf, ein Bauprojekt schlichtweg zu verhindern. Nachbarn können allerdings in einem Bauverfahren allfällige Beeinträchtigungen des eigenen Grundstücks durch das Bauprojekt etwa durch Lärm- oder Geruchsbelästigungen oder wegen Nichteinhaltung von Nachbarabständen beanstanden bzw. einwenden.
Unverbindliche Erstberatung
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und klären zuallererst die Sachlage in einem unverbindlichen Erstgespräch ab. Zur Terminfindung können Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch oder auch via WhatsApp kontaktieren. Über die Kosten für das erste Beratungsgespräch werden Sie bei erster Kontaktaufnahme gleich transparent aufgeklärt. Das persönliche Gespräch mit Rechtsanwalt Mag. Peter Rittinger findet dann entweder in den Kanzleiräumlichkeiten in Salzburg oder auf Wunsch auch online etwa per Zoom-Konferenz statt.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf → telefonisch unter 0662/84 85 83 oder per E-Mail an kanzlei@anwalt-rittinger.at.