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Rechtsanwalt Peter Rittinger in seiner Kanzlei

Rechtliche Ansprüche & Pflichten bei einem Verkehrsunfall

Niemand wünscht es sich, und doch passiert er schneller, als man glaubt: ein Verkehrsunfall. Je nach Schwere des Unfalls können Sach- oder Personenschäden geltend gemacht werden. Nicht selten enden Streitigkeiten bei Autounfällen vor Gericht – dies kann im Rahmen eines Zivilverfahrens oder sogar in einem Strafverfahren geschehen. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht Mag. Peter Rittinger berät Sie gerne zu diesen Themen.

Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema Verkehrsunfall für Sie zusammengefasst:

  • Verkehrsunfall: Definition
  • Verkehrsunfall – was muss ich tun?
  • Ich habe bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten. Welche Ansprüche habe ich?
  • Wen trifft die Schuld – Schadensteilung?
  • Schadensermittlung – was ist mein Schaden wert und wer bestimmt die Höhe?

Verkehrsunfall: Definition

Anders, als man vielleicht vermuten möchte, müssen bei einem Verkehrsunfall nicht notwendigerweise Fahrzeuge involviert sein: Auch wenn Fußgänger kollidieren und dabei ein Sach- oder Personenschaden entsteht, wird dies als Verkehrsunfall gewertet. In den meisten Fällen sind jedoch Fahrzeuge (PKW, LWK, Fahrräder, Mopeds / Motorräder, Traktoren, E-Scooter, …) an Verkehrsunfällen beteiligt.

Rechtsgrundlagen bei Verkehrsunfällen sind u.a. sowohl das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) oder bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen auch das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG).

Verkehrsunfall – was muss ich tun?

Bei einem Verkehrsunfall kommen auf Beteiligte unter anderem folgende Pflichten zu:

  • Anhaltepflicht
  • Absicherungspflicht des Unfallorts
  • Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsfeststellung
  • Verständigung der Polizei im Falle von Personenschäden
  • Identitätsnachweis

Verweigert ein Beteiligter obige Pflichten, kann er mit einer Verwaltungsstrafe belangt werden.

Wichtig ist auch, Beweise zu sammeln, um zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend machen zu können oder um diese im Bedarfsfall abzuwehren. Idealerweise geschieht dies mittels eines Unfallberichts, Zeugenaussagen sowie Fotos des Unfallorts und der Schäden.

Ich habe bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten. Welche Ansprüche habe ich?

Die Anspruchsgrundlagen unterscheiden sich je nach Art des erlittenen Schadens. Es kann sich um einen reinen Sachschaden handeln, aber auch Personenschäden sind denkbar, die zu Behandlungs- und Pflegekostenkosten sowie Schmerzensgeldforderungen führen können. Spät- und Dauerfolgen sind ebenso keine Seltenheit und müssen vom Schädiger abgegolten werden, sofern der Geschädigte dies beweisen kann. Auch ein möglicher Verdienstentgang kann durch das Opfer eingefordert werden. Gab es bei dem Unfall Tote, kann unter gewissen Umständen auch ein Trauerschaden sowie Unterhaltszahlungen für die Hinterbliebenen geltend gemacht werden.

Nach einem Unfall werden zumeist folgende Ansprüche gestellt:

  • Deliktische Schadenersatzansprüche des Opfers aus Verschuldenshaftung
  • Ansprüche aus Gefährdungshaftung
  • Leistungsansprüche aus einem Versicherungsvertrag
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegenüber dem Schädiger

Wen trifft die Schuld?

Nicht immer ist es sogleich klar, wer die Schuld am Unfall trägt. Häufig kommt es zu einer sogenannten „Schadensteilung“. Dies dann, wenn beide (oder mehrere) am Unfall beteiligte Personen eine Teilschuld am Zustandekommen des Unfalls haben. Trifft das Opfer ein Mitverschulden am Unfall, werden die Schadenersatzansprüche im Rahmen einer Quotenregelung anteilig gegeneinander aufgerechnet (2:1, 2:3, etc.). Allerdings muss der Schädiger beweisen, dass ein Mitverschulden vorliegt.

Ist dem Opfer beispielsweise ein Schaden in Höhe von 10.000 Euro entstanden und wird von einem Verschulden 1:3 zu seinen Gunsten ausgegangen, bekommt er 7.500 Euro ersetzt. Voraussetzung dafür ist, dass der Unfallsgegner keinen Unfallschaden erlitten hat. Wäre dem so und hätte der Unfallsgegner auch einen Schaden in Höhe von 10.000 Euro erlitten, würden die Ansprüche gegenseitig aufgerechnet werden. In dem Fall hätte das Opfer einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 7.500 Euro und der Unfallsgegner einen Anspruch von 2.500 Euro und müsste der Unfallsgegner somit 5.000 Euro an das Opfer zahlen.

Zumeist liegt das Mitverschulden im Fehlverhalten der involvierten Personen begründet (Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, verspätete Reaktion auf eine Gefahr).

Schadensermittlung – was ist mein Schaden wert und wer bestimmt die Höhe?

Wurde im Rahmen eines Verkehrsunfalls ein Kfz beschädigt, wird meist ein Sachverständiger den Schaden schätzen und ein Gutachten erstellen. Kann der Schaden in einer Werkstatt repariert werden, spricht man von einer „Naturalrestitution“, die in den meisten Fällen von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen wird.

Vorsicht! Lässt der Geschädigte sein Kfz nicht reparieren oder kann er seine Reparaturabsicht nicht beweisen, desgleichen, wenn das Kfz während des Gerichtsverfahrens in beschädigtem Zustand verkauft wird, ist dem Geschädigten maximal nur mehr die objektive Wertminderung monetär zu ersetzen. Die objektive Wertminderung ist die Differenz zwischen dem Zeitwert des Kfz in unbeschädigtem Zustand und in beschädigtem Zustand bzw. der durch den Verkehrsunfall entstandene Wertverlust des Kfz.

Neben der Naturalrestitution kann in manchen Fällen auch eine mögliche merkantile Wertminderung des Kfz, die durch den Unfallschaden und die einhergehende Reparatur entstanden ist, geltend gemacht werden. Dies geht nach der österreichischen Rechtsprechung allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen, und zwar etwa dann, wenn das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist, im Erstbesitz des Geschädigten steht und es keine Vorschäden am Fahrzeug gibt. Die Wertminderung errechnet sich aus der Differenz des Kaufpreises für zwei vergleichbare Fahrzeuge in unbeschädigtem und in beschädigtem, aber fachmännisch reparierten Zustand.

Ist eine Reparatur unwirtschaftlich, weil die Reparaturkosten den Zeitwert um mehr als 10 % übersteigen, spricht man von einem (wirtschaftlichen) Totalschaden. In diesem Fall ist dem Geschädigten der entstandene Schaden monetär zu ersetzen, der sich aus der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Kfz vor dem Unfall und dem Wrackwert errechnet.

Waren Sie selbst in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist es jedenfalls ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Dieser hilft Ihnen dabei, als Opfer mögliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder vertritt Sie als Unfallverursacher vor Gericht. Wenn Sie mehr über das Thema Verkehrsrecht erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

— veröffentlicht am 23.11.2023