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Peter Rittinger mit den Gewährleistung & Schadensersatz Rechten

Rechtliche Gewährleistungsansprüche

Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz und Produkthaftung in Österreich

Ein neuer Laptop, der nach wenigen Wochen den Geist aufgibt, eine schlecht gewartete Maschine, die den Nutzer oder die Nutzerin verletzt oder ein aus dem Ausland importiertes Auto, das gröbere Macken aufweist – für all diese Fälle gibt es Möglichkeiten, sich als Konsument:in rechtlich zur Wehr zu setzen. Ihr Anwalt für Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz und Produkthaftung berät Sie gerne zu diesen Themen.

Wir haben die wichtigsten Informationen zu Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz und Produkthaftung für Sie zusammengefasst:

  • Wie unterscheiden sich Gewährleistung und Garantie?
  • Schadenersatzforderung: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
  • Was versteht man unter Produkthaftung?

Gewährleistung und Garantie: Das sind die Unterschiede

Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Zusatzleistung von Unternehmen an Verbraucher:innen. Anders als bei Gewährleistungsansprüchen ist für die Geltendmachung der Rechte aus der Garantie auch nicht von Bedeutung, ob der Mangel schon bei der Übergabe des Produkts vorhanden war oder erst später aufgetreten ist.

Bei der Gewährleistung haftet der Unternehmer / die Unternehmerin für mögliche Mängel an einer Sache. Verträge zwischen Privatpersonen, aber auch Transkationen zwischen Unternehmer:innen können eine Gewährleistung ausschließen; bei Transaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern ist dies nicht möglich. Ein Mangel kann bei beweglichen Sachen (Elektrogeräte, PKW) zwei Jahre lang geltend gemacht werden, für unbewegliche Sachen (Immobilien) beträgt die Frist drei Jahre.

Welche Art von Garantie abgegeben wird, kann vom Garantiegeber bzw. der Garantiegeberin frei gestaltet werden. Eine Garantie kann, aber muss nicht kostenlos sein. Häufig werden nur bestimmte Teile oder Eigenschaften von der Garantie umschlossen (Ersatzteile aber keine Reparaturkosten, keine Verschleißteile, etc.). Der / die Händler:in muss dies in der Garantieerklärung genau spezifizieren.

Gewährleistung: Darauf ist zu achten

Gewährleistungsansprüche bestehen dann, wenn ein gekauftes Produkt einen Mangel aufweist, der bei der Übergabe bereits vorhanden war (auch, wenn er sich erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkbar macht). Der / die Verkäufer:in ist dann verpflichtet, einen mangelfreien Zustand herzustellen. Dies kann entweder durch Verbesserung oder Austausch geschehen. Ist beides nicht möglich, weil etwa der Aufwand dafür zu hoch ist, der oder die Verkäufer:in beides verweigert oder Verbesserung bzw. Austausch für den Kunden bzw. die Kundin mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären, kommen entweder eine Preisminderung oder die Wandlung / Auflösung des Vertrags als mögliche Alternativen zum Zug.

Gewährleistung oder Garantie: Was gilt?

Eine Garantie ist ein freiwilliges Zusatzangebot eines Unternehmens; sie kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ersetzen oder einschränken. Ist also ein gekauftes Produkt schadhaft, können Verbraucher:innen wählen, ob sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend machen möchten.

Wann kann ich Schadenersatz fordern?

Schadenersatz kann dann gefordert werden, wenn ein nachgewiesener Schaden vorliegt, der von einer anderen Person oder von einer Sache verursacht wurde. Darüber hinaus muss der Schädigende rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben und haftet deshalb für das Verschulden („Verschuldenshaftung“). Dies ist etwa bei einer Vertragsverletzung oder bei einem begangenen Delikt der Fall (z.B. Körperverletzung).

Weiters zu erwähnen ist die Gefährdungshaftung: Hier haftet der Verursacher für Schäden, die sich aus einer Gefahr ergeben (Schäden aus dem Betrieb von Kraftfahrzeugen, aus dem Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, etc.). Weder ein rechtswidriges noch ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers ist eine Haftungsvoraussetzung zur Geltendmachung von Schadenersatz.

Schadenersatzansprüche können bis zu drei Jahre ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden, die absolute Verjährungsfrist (bspw., weil der Schaden erst später offenkundig wurde) beträgt 30 Jahre. Im Rahmen von Schadenersatzforderungen ist teilweise die Schwere des Verschuldens von Relevanz: Man unterscheidet zwischen leichter Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Was versteht man unter Produkthaftung?

Ganz allgemein bedeutet Haftung, dass jemand für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen die Verantwortung übernimmt und sich der Rechtsfolgen einer Missachtung bewusst ist. Bei der Produkthaftung im Speziellen haftet jenes Unternehmen, das ein Produkt in den Verkehr bringt, für mögliche Schäden. Die Frist bei der Produkthaftung beträgt zehn Jahre, allerdings muss der / die Geschädigte innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens seine / ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.

Für die Haftung wichtig ist die Frage, ob das Produkt aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stammt oder nicht: Ist ersteres der Fall, haftet der Produzent. Wurde das Produkt nicht im EWR produziert, haftet der Importeur.

Wenn Sie mehr über die Themen Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz und Produkthaftung erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

— veröffentlicht am 31.07.2023